Die Schülerinnen führen ein Entschuldigungsformular. Dort werden alle Fehlstunden eingetragen. Bei volljährigen Schülerinnen bittet diese, bei minderjährigen eine erziehungsberechtigte Person, durch Unterschrift und Angabe des Fehlgrundes um Entschuldigung.
Ein Tutor (persönliche/r Vertrauenslehrer/in) unterschreibt zur Kenntnisnahme.
Die Schülerin muss dieses Entschuldigungsformular den einzelnen Fachlehrer/innen vorlegen. Diese entscheiden über die Entschuldigung bei Vorlage innerhalb einer Frist von 2 Wochen. Maßgeblich für die Fehlstunden und insbesondere die unentschuldigten Fehlstunden auf dem Zeugnis ist der Eintrag der Lehrer/innen in ihren Kursheften.