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iPads ab der Jahrgangsstufe 8

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Die Zukunft unserer Gesellschaft und damit verbunden auch die unserer Schulen wird mehr und mehr von digitalen Strukturen geprägt. Wir sehen uns in der Verpflichtung, unsere Schülerinnen auf diese erheblich veränderte Welt vorzubereiten und zwar so gut wie eben möglich. 

Daher sind seit dem Schuljahr 2022/2023 alle neuen 8. Klassen an unserer Schule iPad-Klassen. Der iPad-Einsatz wächst seitdem von Jahr zu Jahr hoch, sodass ab dem Schuljahr 2027/2028 dann alle Schülerinnen von der 8. Klasse bis zum Abitur mit iPads lernen. 

Der Schulkonferenz-Beschluss vom 29.09.2022 sieht neben dem iPad auch verpflichtend den Einsatz eines Apple Pencils vor, was unseren Erfahrungen in einer zuvor eingerichteten Testklasse nach unbedingt sinnvoll ist. Da keine Schule eine solche 1:1-Ausstattung finanziell alleine stemmen kann, werden die iPads von den Eltern finanziert, sind damit aber auch privat nutzbar. Natürlich haben wir dabei auch Familien im Blick, die die Anschaffung eines iPads vor finanzielle Hürden stellt, und können in diesen Fällen schulische Leih-Geräte zur Verfügung stellen. 

Die iPads werden im letzten Quartal der 7. Klasse in dem eigens für uns erstellten Web-Shop der Gesellschaft für digitale Bildung gekauft. Alle wichtigen Informationen werden auf einem Elternabend gegeben, bei dem auch eine Vertreterin der Gesellschaft bezüglich des Kaufs und der Finanzierung berät. 

Weiter unten auf dieser Seite stehen FAQs zur iPad-Einführung ab Klasse 8 zur Verfügung. Sollten Sie andere Fragen haben, wenden Sie sich gerne per Mail an:

Mobile-Device-Management-Team

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs)

Im Folgenden haben wir eine Reihe von möglichen Fragen und die dazu passenden Antworten formuliert, mit deren Hilfe Sie sich über die iPad-Einführung in Klasse 8 informieren können. 

Weil die Gesellschaft und die globalisierte Welt Medienkompetenzen verlangen, die für viele Berufe und Studiengänge Voraussetzung oder zumindest hilfreich sind.

Die Zukunft für unsere Schüler*innen ist digital, sie werden sich in einer von digitalen Strukturen organisierten Welt orientieren müssen, ihre Kompetenzen werden sich an anderen Maßstäben orientieren als bei den vorherigen Generationen. Wir sehen uns in der Verpflichtung, unsere Schüler*innen auf diese erheblich veränderte Welt vorzubereiten, und zwar so gut wie eben möglich. Viel Routine und Hintergrundwissen bei der Nutzung digitaler Medien gehören dabei in Zukunft zum unverzichtbaren Kapital, das wir unseren Lernenden mitgeben sollten. Die Ursulinengymnasium Köln möchte auf der Grundlage einer guten Infrastruktur die Lernenden dazu befähigen, die digitalen Anforderungen innerhalb der Gesellschaft zu erfüllen. Wir sind davon überzeugt, dass dies nur in einer 1:1-Austattung (jede Lernende mit „ihrem“ Endgerät) nachhaltig gelingen kann.

Zur Chancengleichheit und sozialen Gerechtigkeit gehört für uns, dass alle Lernenden mit funktionsähnlichen Endgeräten die gleichen Voraussetzungen zum Lernerfolg mitbringen und nicht zuletzt ist es, bezogen auf die Nutzungsdauer (von mindestens vier Jahren), auch eine recht günstige und nachhaltige Variante. Durch ein in sich geschlossenes System aus Geräteverwaltung, schulischer Infrastruktur (z. B. AppleTVs) und Bedienkonzept ergibt sich ein breit verfügbarer Nutzungsansatz in der Schule. Darüber hinaus hat sich die Einbindung der iPads in das Unterrichtsgeschehen in der Testklasse als funktional und für die Schüler*innen leicht umsetzbar erwiesen.

Folgende Kriterien muss ein Endgerät erfüllen:
  • Mobil und leicht für den täglichen Einsatz und Schulweg (Tablet)
  • Sehr gute Qualität (Zuverlässigkeit, Transport- und Einsatzbelastung, Akku)
  • Updatefähigkeit von mindestens vier Jahren (Gleiche Betriebssystem- Version aller Geräte der letzten vier Jahre)
  • Verfügbarkeit über viele Jahre in ausreichender Stückzahl
  • SSD als Speichermedium, leistungsfähiger Prozessor
  • Bezahlbarkeit in Bezug auf die Nutzungsdauer
  • Hohe Sicherheit vor Schadsoftware wie Viren oder Trojanern
  • Zentrale Verwaltungsmöglichkeit, effiziente Administrierbarkeit
  • Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur
  • Vollständige(r) Zugriff/Einschränkungsmöglichkeit durch Lehrkräfte im Unterricht

Nach dem Elterninformationsabend, der jährlich etwa Ende April für die Eltern der 7. Jahrgangsstufe stattfindet, entscheidet jede Familie, welches iPad für sie das richtige ist. Nach dem Informationsabend öffnet der eigens für uns erstellte Web-Shop der Gesellschaft für digitale Bildung.

Sollte es einer Familie aus finanziellen Gründen nicht möglich sein ein iPad zu kaufen, so stellen wir ein Endgerät zur Nutzung zur Verfügung, das dann jedoch nicht für die private Nutzung freigegeben werden kann (z.B. kein AppStore, keine Abos, keine eigene Apple-ID). Melden Sie sich in diesem Fall bei dem Mobile-Device-Management-Team.

Mobile-Device-Management-Team

Auf technischer und organisatorischer Ebene begleiten wir die Schülerinnen gerade zu Beginn der 8. Klasse sehr eng bei den ersten Schritten, das iPad als Arbeitsgerät kennen- und bedienen zu lernen. Am Anfang des Schuljahres werden dafür Klassenleitungs-Zeiten eingerichtet, in denen die Klasse das Gerät technisch besser kennenlernen kann, Vereinbarungen zur Nutzung besprochen und organisatorische Vereinbarungen z.B. zur Heftführung getroffen werden. In unserer Erfahrung sind die Schülerinnen schon bald echte Profis im Umgang mit ihren Geräten und können kleinere auftretende Probleme selbstständig lösen. Unser MDM-Team steht aber auch über die Anfangszeit hinaus immer zur Verfügung, Probleme im Zusammenhang mit dem iPad zu lösen und Hilfestellungen zu geben. 

Zum richtigen Umgang mit dem iPad gehören allerdings nicht nur die technischen und organisatorischen Aspekte. Vielmehr muss auch die umfassende Medienkompetenz geschult werden, zu der z.B. auch der reflektierte Blick auf die Mediennutzung oder das richtige Einordnen von Informationen aus dem Internet gehören. In diesem Bereich sind sowohl die Schule als auch die Eltern gefragt, da das iPad (genauso wie zuvor auch meist schon das Smartphone) auch privat genutzt wird. 

In NRW gibt es einen Medienkompetenzrahmen, der verbindlich festlegt, welche Medienkompetenzen im Laufe der Schulzeit verbindlich vermittelt werden müssen. Daran sind alle Fächer beteiligt, was sich auch in den Lehrplänen wiederfindet. Auf die Umsetzung an unserer Schule und die Weiterentwicklung unserer digitalen Konzepte achtet unsere Digitalisierungsbeauftragte. Schauen Sie bei Interesse doch einmal in den Medienkompetenzrahmen des Landes NRW hinein!

Den Zeitraum, in dem der Shop der Gesellschaft für digitale Bildung geöffnet ist, erfahren Sie auf dem Elterninformationsabend, der immer etwa Ende April jeweils für die Eltern der 7. Jahrgangsstufe stattfindet. 

Alle iPads für die 1:1-Ausstattung werden bei der Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB) beschafft. Das Erzbistum Köln als unser Schulträger pflegt, so wie viele andere Schulträger und Schulen auch, eine gute Zusammenarbeit mit der GfdB, die in Sachen Schulausstattung auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen kann. Die Bedingungen sind fair und flexibel.

Nein. Ein sinnvoller Einsatz für schulische Zwecke im Unterricht und zu Hause kann nur geschehen, wenn die Geräte schulisch verwaltet sind. Da dies technisch implementiert ist, werden die Geräte ab Werk so konfiguriert, dass die Schulverwaltung nicht umgangen werden kann und überall abrufbar ist. Dafür ist es erforderlich, den vorgegebenen Bestellweg über die Gesellschaft für digitale Bildung zu nutzen, eine Implementation über einen anderen Anbieter ist nicht möglich.

Da ein sinnvoller Einsatz im Unterricht für schulische Zwecke nur geschehen kann, wenn die Geräte schulisch verwaltet werden, müssen diese in das sogenannte Mobile Device Management (MDM), in unserem Falle Relution der Firma SBE, eingepflegt werden. Da dies technisch implementiert ist, werden die Geräte ab Werk in das sogenannte Device Enrollment Program (DEP) eingepflegt. Dadurch ist bei jedem Neustart mit Werkseinstellungen gewährleistet, dass sich das Gerät wieder in das MDM der Schulverwaltung einbucht, von überall auf der Welt aus. Das schafft Sicherheit, da das MDM nicht ausgeschaltet werden kann und verhindert auch, dass das iPad nach einem Diebstahl verwendungsfähig ist. Zudem besteht Sicherheit bezüglich des Einsatzes in Unterrichts- und Prüfungssituationen.

Ja, denn unsere Erfahrung mit der iPad-Test-Klasse hat gezeigt, dass ein Einsatz für schulische Zwecke nur mit Stift vollumfänglich möglich ist.

Uns ist bewusst, dass der Apple Pencil ein zusätzlicher Kostenfaktor ist, aber die Funktionalität und Qualität ist spürbar höher als mit Ersatzprodukten anderer Marken. Daher ist die Nutzung des Apple Pencils vor dem Hintergrund der Chancengleichheit von unserer Schulkonferenz beschlossen worden. Dennoch ist jeder Familie selbst überlassen, ob der Apple Pencil im Web Shop oder privat angeschafft wird.

Nein. Wir empfehlen Ihnen zwar dringend einen geeigneten Schutz des iPads, z.B. in Form einer Hülle und eines Display-Schutzes, aber sie ist nicht obligatorisch. Für Leihgeräte der Schule ist eine 24-Stunden-Nutzung der Hülle jedoch verpflichtend, was auch in der Nutzungsvereinbarung festgehalten ist.

Das ist Ihnen überlassen. Der Zahlungsverkehr findet ausschließlich zwischen den Vertragspartnern, also den Eltern und der Gesellschaft für digitale Bildung statt. Die Schule ist an der Finanzierung der Geräte nicht beteiligt. Alle weiteren Details zum Bestellvorgang und ggf. zur Ratenzahlung (0% - Finanzierung) erhalten Sie auf dem Informationsabend oder auf der Website der GfdB unter „Service → FAQs“.

Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB)

Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB)

Wird ein Gerät über den Shop der Gesellschaft für digitale Bildung erworben, ist eine private Nutzung des Gerätes vollumfänglich möglich. Das bedeutet, dass außerhalb der schulischen Nutzungszeiten die volle Funktionalität gegeben ist (Appstore, Apple-ID, Nutzung von Abos, In-App-Käufen, etc.). Natürlich können Sie die Gerätefunktionalität über die Familienfreigabe prinzipiell auch zu Hause beschränken. Schulgeräte, die in Einzelfällen zur Verfügung gestellt werden, sind in der Nutzung stark eingeschränkt – so ist z.b. eine Installation von weiteren nicht vorinstallierten Apps nicht möglich. Die Nutzung ist auf rein schulische Aspekte beschränkt.

Ja, an allen regulären Unterrichtstagen. Das Gerät und der Stift müssen einsatzbereit sein. 

Wir kalkulieren mit sechs Jahren regulärer schulischer Nutzungsdauer – also von Klasse 8 bis zum Abitur.  

Das iPad wird nach der Schulzeit aus dem Device Enrollment Program (DEP) entfernt und ist ein vollständig privates Endgerät, das zu Hause weiter genutzt werden kann oder auch weiterverkauft werden kann.

Das Gerät kann über die Schule und den Dienstleister aus der Verwaltung entfernt werden und ist anschließend somit für die ausschließlich private Nutzung frei; das iPad verbleibt in Ihrem Eigentum und kann bei Bedarf auch weiter veräußert werden, die Geräte sind relativ wertstabil.

Ja, im Rahmen der geltenden WLAN-Nutzungsordnung.

Die Zugriffe auf Internet-Seiten werden im Schulnetz mit Datum und Uhrzeit, Fehlercode, Identifizierung des zugreifenden Rechners oder des Benutzers, Adresse der Seite, auf die zugegriffen wurde, Zahl der übertragenen Bytes, verwendete Software (Browser) sowie das eingesetzte Betriebssystem automatisiert protokolliert. Das Protokoll dient ausschließlich der Gewährleistung der Systemsicherheit, der Analyse und Korrektur von technischen Fehlern im System, der Optimierung des Netzes/der Systeme sowie zur statistischen Feststellung des Gesamtnutzungsvolumens und zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung.

Diese Frage kann nicht durch eine Aufzählung beantwortet werden. Der Schulträger übernimmt die datenschutzrechtliche Prüfung der installierten Apps, die für den Schulbetrieb zugelassen sind, und bezahlt diese für den Fall, dass sie nicht kostenfrei erworben werden können. Bei elternfinanzierten Geräten können zudem selbst installierte Apps hinzukommen, die jedoch nur für den privaten Gebrauch verwendet werden dürfen. 

Es ist gewünscht, vorgesehen und notwendig, dass insbesondere im Unterricht Einschränkungen durch die entsprechende Lehrkraft vorgenommen werden können. Datenschutz steht bei der gesamten Architektur der Digitalisierung am Ursulinengymnasium stets ganz oben auf der Agenda und ist durch intensive Rücksprachen mit dem Schulträger und dem Datenschutzdienstleister Wupp.IT gesichert.

Die Geräte werden über ein zentrales Mobile Device Management (MDM) verwaltet und sind vorkonfiguriert. Das bedeutet, es sind Geräteeinstellungen und vorinstallierte Apps in einer Grundkonfiguration vorhanden. Der Schulträger behält sich gegenüber den Schüler*innen vor, jederzeit Anpassungen der Tablet-Konfiguration vorzunehmen. Das MDM ermöglicht dem Administrator bzw. dem IT-Dienstleister folgende Gerätedaten einzusehen:

Gerätename, Modell-Name und -Nummer, Seriennummer/MAC/IP, iOS-Version, Apps, Ladezustand, Speicher: gesamt und verfügbar, Datum der Installation. Auch kann er bei Verlust oder Diebstahl Ortungsdienste in Anspruch nehmen, um das iPad zu deaktivieren. Der/die Nutzer/in wird über den Einsatz des Ortungsdienstes stets auf der iPad-Oberfläche in Kenntnis gesetzt. Auf die Bestimmungen des Katholischen Datenschutzgesetzes (KDG), seiner Durchführungsverordnung (KDG-DVO) sowie der Katholischen Datenschutzverordnung Schule (KDO-Schule) und der Verordnung des Landes NRW über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schüler*innen und Eltern (VO-DV I) in der jeweils geltenden Fassung wird verwiesen.

Das iPad muss durch eine Codesperre gesichert sein. Die Daten liegen in der Regel in der Nextcloud, so dass ein Backup automatisch erstellt wird und im Falle eines Verlustes/einer Beschädigung kein Datenverlust eintritt. Sämtliche Prozesse, Daten und Apps unterliegen strengen Vorgaben des kirchlichen Datenschutzgesetzes KDG, das noch engere Vorgaben macht als die DSGVO der europäischen Union und werden datenschutzrechtlich überprüft. 

LDmobile der Firma SBE ist mit dem Standort Deutschland ein europäisches Unternehmen und erfüllt die europäischen Datenschutzrichtlinien. Sowohl Daten, Dokumente als auch Bilder/Videomaterial, die in Apps, auf dem iPad oder in der Nextcloud gesichert werden, können von den Administratoren nicht eingesehen werden. Im Fall einer Ortung des Gerätes wird diese dem Nutzer zu dessen Schutz stets auf dem Homescreen angezeigt. Eine „Überwachung“ der Nutzer*innen ist weder durch die Lehrkräfte noch durch die Administratoren möglich. Der mit dem Datenschutz beauftragte Dienstleister ist die Firma Wupp.IT mit Sitz in Wuppertal. Alle Apps und Prozesse sind durch Wupp.IT geprüft.

Bei elternfinanzierten Endgeräten liegt die Beseitigung des Schadens in Verantwortung der Eltern. Die Gesellschaft für digitale Bildung bietet optional entsprechende Versicherungspakete an. Bei schulischen Leihgeräten, die wir in Einzelfällen ausgeben, richtet sich die Haftung nach den entsprechenden Bedingungen.

Diese Bedingungen für die schulischen Leihgeräte lauten wie folgt: Die Schüler*innen sowie die Erziehungsberechtigten haften unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des iPads sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber dem Schulträger als Eigentümer der Geräte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden oder sonstige Ansprüche, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder regelwidrigen Nutzung des iPads - insbesondere auch aus unzulässigen Downloads - ergeben. Wir empfehlen deshalb nachdrücklich den Abschluss einer privaten Geräte- bzw. Haftpflichtversicherung. Keine Haftung besteht hingegen für den Wertverlust, der durch die Abnutzung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs bis zur Rückgabe des iPads eintritt. Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung durch Dritte und bei Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl, Raub etc. sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, binnen 24 Stunden Anzeige bei der Polizei zu erstatten und der Schule das entsprechende Aktenzeichen mitzuteilen.

Durch die Einbindung in das schulische MDM ist eine Verwendung nach dem Diebstahl faktisch ausgeschlossen. Das verringert die Diebstahlwahrscheinlichkeit. Es gibt selbstverständlich keinen Schutz vor Diebstahl oder Raub außerhalb der Schule, das Risiko ist jedoch ähnlich hoch wie bei der Mitnahme anderer technischer Endgeräte oder Wertgegenstände.

Ja, aber…Im Rahmen des Einsatzes von elternfinanzierten mobilen Endgeräten ist eine Einbindung von privaten Bestandsgeräten (iPads) in den Apple School Manager der Schulabteilung des Erzbistums Köln im Grunde möglich. Voraussetzungen dafür sind:

  • Der Kauf des Gerätes liegt mindestens zwei Monate vor dem Bestell-Zeitraum der ‚Sammelbestellung‘. Ein schriftlicher Nachweis, z.B. Kaufbeleg, liegt vor.
  • Die iPad-Generation darf maximal eine Generation vor der der durch die Schule angeschafften Geräte sein.
  • Das jeweils aktuelle Betriebssystem (iPadOS) muss installiert sein.
  • Das Gerät darf sich aktuell nicht in einer Verwaltung befinden.
  • Das Gerät ist zurückgesetzt und nicht wieder neu eingerichtet, d.h. es zeigt beim Einschalten nur die Begrüßung in diversen Sprachen.
  • Das Gerät wird vor dem Versand ausgeschaltet und ‚bruchsicher‘ in einer stabilen Verpackung, am besten in der Originalverpackung, verschickt.
  • Eine evtl. vorhandene SIM-Karte ist zu entfernen.
  • Auf dem Gerät befindet sich ein Aufkleber mit der Rücksendeadresse.
  • Dem Gerät liegt eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei:
Einverständniserklärung

Die Geräte werden von unserem Dienstleister SBE verwaltet. SBE nimmt für die Verwaltung der Geräte pro Jahr einen Betrag in Höhe von ca. 14€ (inkl. MwSt.). Der Kauf der Lizenz erfolgt auch über die Gesellschaft für digitale Bildung. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Elterninformationsabend. Beim Kauf muss lediglich die Seriennummer des Bestand-iPads angegeben werden.

Ja und Nein. Das iPad der 10. Generation in der 64 GB Version wird für den schulischen Einsatz in jeder Hinsicht ausreichen – ggf. müssen bei einem Speicher von 64 GB aber regelmäßigere „Aufräumarbeiten“ (z.B. externes Speichern von Daten am Ende des Schuljahres) erfolgen als bei einem größeren Speicher. Ob ein anderes iPad für Sie geeigneter ist, liegt auch daran, wie das iPad privat genutzt werden soll. 

Unter dem folgenden Link finden sie eine Übersicht der unterschiedlichen iPad-Varianten. Sie können 3 unterschiedliche Geräte direkt miteinander vergleichen und so das richtige Gerät für Ihre Tochter finden.

Schreiben Sie uns einfach eine Mail und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. Sollten Sie während des Bestellprozesses Fragen haben, melden Sie sich bitte direkt bei der Gesellschaft für digitale Bildung.

Inzwischen konnten wir einige Erfahrung in der täglichen Arbeit mit den iPads sammeln. Trotzdem tauchen immer mal wieder Schwierigkeiten auf, die wir in Zusammenarbeit mit unseren externen Dienstleistern beheben. Wir bleiben neugierig und lernen weiter. Wir sind jederzeit für Sie, Ihre Bedenken, Ihre Anliegen und Ihr Feedback da.

Mobile-Device-Management-Team

Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB)

Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB)